• § 1 Geltung

    (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind – in der jeweils geltenden Fassung – Bestandteil aller sowohl gegenwärtiger als auch künftiger Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren schließen, soweit nicht durch schriftliche oder in Textform erstelle Vereinbarung zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    (2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

  • § 2 Angebot und Vertragsabschluss

    (1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
    (2) Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind. 
    (3) Die Annahme durch uns erfolgt entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder durch Zustellung der bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf der Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem unsere Annahme bzw. Ablehnung Ihnen zugeht.

  • § 3 Preise

    (1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
    (2) Kosten für über den Kaufvertragsgegenstand hinausgehende zusätzlich vereinbarte Leistungen (z.B. Dekorations- und Verblendungsarbeiten) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.

  • § 4 Aufrechnung

    Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur mit Forderungen möglich, die von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder als Mängelrüge oder Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
    § 5 Änderungsvorbehalt
    (1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
    (2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
    (3) Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
    Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungen von Maßdaten vorbehalten.

  • § 5 Änderungsvorbehalt

    (1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
    (2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
    (3) Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
    Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungen von Maßdaten vorbehalten.

  • § 6 Montage

    (1) Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, frei von die Montage beeinflussenden Hindernissen und – sofern eine Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist – mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur Verfügung zu stellen. Wenn unsererseits hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung bestehen, werden wir Ihnen dies vor der Montage mitteilen.
    (2) Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die zwischen uns vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche Arbeiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin dennoch ausgeführt, geschieht dies ausschließlich und ausdrücklich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten oder die Funktionsfähigkeit oder Mangelfreiheit etwaiger nicht von uns hergestellter oder verkaufter Einbauten und Geräte. Ausgeführte zusätzliche Arbeiten werden nach Beendigung zusätzlich in Rechnung gestellt.

  • § 7 Lieferbedingungen / Force Majeure / Annahmeverzug / Gefahrübergang / (pauschalierter) Schadensersatz

    (1) Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde, sind von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung stets unverbindliche Angaben.
    (2) In Fällen höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – dazu gehören insbesondere behördliche Maßnahmen und Anordnungen, Streik, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Unruhen, Betriebsstörungen usw., und  sonstige für uns nicht vorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse – ruht das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit sind. Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet. Sofern möglich, sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen.
    Wir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern derartige Störungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist und unsere Bemühungen um Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenen Kosten für uns unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich anzuzeigendes Rücktrittsrecht im Hinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an uns geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
    Ihre gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen können.
    (3) Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Pflichten vollständig nachgekommen sind.
    (4) Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    (5) Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. 
    Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. Alternativ können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
    Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen.
    Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 25% des Brutto-Kaufpreises ohne Abzüge verlangen.
    Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen. Es steht Ihnen zudem frei nachzuweisen, dass uns überhaupt kein Schaden entstanden ist.
    (6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem die Ware an Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.
    (7) Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

  • § 8 Eigentumsvorbehalt / Rücktritt

    (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem entsprechenden Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).
    (2) Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
    (3) Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht haben oder sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
    Durch diese Regelung werden unsere weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens nicht berührt.

  • § 9 Warenrücknahme

    Im Falle eines Rücktritts und / oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen:
    (1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
    (2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
    Für Möbel, bei Rücktritt und / oder Rücknahme nach Lieferung:
    25% des Kaufpreises ohne Abzüge.
    Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren bzw. keinen Schaden nachweisen.
    (3) Die Ziffern (1) und (2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

  • § 10 Gewährleistung

    (1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon ist jedoch die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.
    (2) Die Verjährungsfrist für Sachmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen (z.B. Ausstellungsware) ein Jahr.
    (2) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege sowie für Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive
    Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel).

  • § 11 Haftung / Haftungsbegrenzung

    (1) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies betrifft auch Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter:Innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Des Weiteren haften wir auch für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, sowie Arglist sowohl unserer gesetzlichen Vertreter:Innen als auch unsere Erfüllungsgehilfen beruht.
    (2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, sowie der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Bei einfachen, fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter:Innen, leitenden Angestellten:Innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
    (3) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

  • § 12 Erfüllungsort / Vertragssprache / Rechtswahl

    (1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
    (2) Die Vertragssprache ist deutsch.
    (3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind – sofern auf den Vertrag anwendbar – innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen
    Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher:in sind.